Telemediengesetz (TMG).
Verbindlicher Auszug Telemediengesetz (TMG)TMG
Erstes Ausfertigungsdatum: 26.02.2007
Vollzitat:
"Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.
September 2017 (BGBl. I S. 3530) geändert worden ist"
Aktueller Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 28.9.2017 I 3530
Auszug nach gesetzlicher Relevanz bzgl. dieser Homepage.
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes
1. ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung
bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt; bei audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf ist
Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die die Auswahl und Gestaltung der angebotenen
Inhalte wirksam kontrolliert,
2. ist niedergelassener Diensteanbieter jeder Anbieter, der mittels einer festen Einrichtung auf unbestimmte
Zeit Telemedien geschäftsmäßig anbietet oder erbringt; der Standort der technischen Einrichtung allein
begründet keine Niederlassung des Anbieters,
2a. ist drahtloses lokales Netzwerk ein Drahtloszugangssystem mit geringer Leistung und geringer Reichweite
sowie mit geringem Störungsrisiko für weitere, von anderen Nutzern in unmittelbarer Nähe installierte
Systeme dieser Art, welches nicht exklusive Grundfrequenzen nutzt,
3. ist Nutzer jede natürliche oder juristische Person, die Telemedien nutzt, insbesondere um Informationen zu
erlangen oder zugänglich zu machen,
4. sind Verteildienste Telemedien, die im Wege einer Übertragung von Daten ohne individuelle Anforderung
gleichzeitig für eine unbegrenzte Anzahl von Nutzern erbracht werden,
5. ist kommerzielle Kommunikation jede Form der Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren
Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens,
einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person dient, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe
oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt; die Übermittlung der folgenden Angaben stellt als solche
keine Form der kommerziellen Kommunikation dar:
a) Angaben, die unmittelbaren Zugang zur Tätigkeit des Unternehmens oder der Organisation oder
Person ermöglichen, wie insbesondere ein Domain-Name oder eine Adresse der elektronischen Post,
b) Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens,
einer Organisation oder Person, die unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistung
gemacht werden.
Erklärung & Rechtlicher Hinweis des Betreibers dieser Homepage (ohne Registrierungsmodul) über das TMG.
Der Betreiber von www.oberwagnerhof.de verweist im o.g. rechtlichen Zusammenhang auf den offiziellen Gesetzes-
text als Gesamtausgabe, publiziert vom Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, 2018.
Service für den "Oberwagnerhof-Gast" bzw. für den "www.oberwagnerhof.de-Homepagebesucher": Gerne stellen wir
hnen auf Ihre individuelle Anfrage den gesetzlichen Gesamttext TMG als "pdf-Dokument" zu Verfügung. Der Betreiber
hat diejenigen Passagen des gesetzlichen Gesamttextes hier nicht publiziert, die sich alleinig auf andere Internetprä-
sentationsformen und andere WWW.Geschäftsmodelle (z.B. "interaktive Registrierungsplattformen", etc.) beziehen.
Auszug aus dem TMG, gültig für www.oberwagnerhof.de, 2015 - 2018.
Unsere AGB für DZ/ Doppelzimmer (gemäß TMG).
- Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Doppelzimmer-Urlaubsvermietung (Beherbergung/ Doppelzimmer, deutsche Version) -
Allgemeine Geschäftsbedingungen (2018) „Oberwagnerhof“ am Samerberg, DZ/ Doppelzimmer:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages für DZ/ Doppelzimmer des
„Oberwagnerhof“ am Samerberg, Am Blocher 1, 83122 Grainbach am Samerberg,
der bei einer Überlassung eines Doppelzimmers mit dem Auftraggeber (nachfolgend „ Oberwagnerhof-Gast“) abgeschlossen wird.
Der Oberwagnerhof-Gast erkennt unsere AGB als Rechtsgrundlage für den Abschluss eines Beherbergungvertrages über eines unserer „Oberwagnerhof-Doppelzimmer“, vertreten durch Familie Manfred Auer (nachfolgend „Familie Auer), uneingeschränkt an.
1. Abschluss des Vertrages
Der Vertrag besitzt Dispositions-Gültigkeit sobald eine schriftliche oder mündliche Zusage an uns erteilt ist. Die Buchung ist nach einer schriftlichen Zusage von uns verbindlich. Beide Parteien sind daran gebunden. Der Vertragsabschluss für ein Doppelzimmer ist nach unserer schriftlichen Buchungsbestätigung abgeschlossen und fix disponiert.
Die Familie Auer ist verpflichtet, Ihnen das gebuchte Doppelzimmer bereitzustellen.
Die mit dem „Oberwagnerhof-Gast“ vereinbarten und schriftlich bestätigten Preise sind verbindlich.
Unsere Preise verstehen sich pro Person und Nacht, incl. Bettwäsche, Handtücher und Zimmerreinigung (ausg. Sondervereinbarungen) inkl. der gesetzlichen MwSt. Bei Vertragsabschluss wird der Gesamtbetrag automatisch fällig.
Das Doppelimmer ist entsprechend §535 Absatz 2 BGB am Tag der Anreise per Überweisung bzw. in bar zu bezahlen. Wir akzeptieren leider keine Kreditkarten.
2. Reservierungen
Das reservierte Doppelzimmer wird am Anreisetag bis 15.00 Uhr, am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu Verfügung gestellt. Bei einer unbegründeten, späteren Abreise (ab 2 Stunden Verspätung) werden 50% des Zimmerpreises für den Abreisetag fällig und berechnet.
3. Anreise
Die Anreise erfolgt bitte bis spätestens bis 18.00 Uhr. Bei einer unvermeldeten Nichtanreise oder einer unangezeigten Verspätung von mehr als 3 Stunden, gilt Ihr Doppelzimmer als gebucht und der gebuchte Übernachtungspreis wird fällig. Dieser wird von der Familie Auer i.d.R. in Rechnung gestellt.
4. Abreise
Ihre Abreise sollte bitte bis 10.00 Uhr vollzogen sein. Generell berechnen wir für eine verspätete Abreise nach 12.00 Uhr den halben Tagespreis pro Person.
5. Reklamationen
Der „Oberwagnerhof-Gast“ erklärt sich einverstanden, sich an unsere ausgehängte Hausordnung zu halten. Bei Irregularien hat der Vermieter das Recht, den Vertrag - nach Abwägung – notfalls auch sofort aufheben zu können. Die Familie Auer hält sich jederzeit den Rechtsweg offen.
Das Rauchen in unseren „Oberwagnerhof-Räumlichkeiten“ ist leider nicht gestattet.
Haustiere müssen aus Allergiker-Hygiene-Gründen leider auf die Dauer Ihres Aufenthaltes auf dem „Oberwagnerhof“ daheim bleiben. Wir bitten um Verständnis.
„Oberwagnerhof-Räumlichkeiten“ sowie das Grundstück können ausschließlich von den „Oberwagnerhof-Gästen“ genutzt werden.
6. Stornierung
Der „Oberwagnerhof-Gast“ erklärt sich hiermit einverstanden, bei Nichtanreise eine Stornierung schriftlich an die Familie Auer zu vermelden. Bei kurzfristigen Absagen werden grundsätzlich leider Stornogebühren fällig. Eine Stornierung bis 21 Tage vor Anreise ist jedoch kostenfrei.
Die Gebühren betragen bis 21 Tage vor Anreise 60%, bis 14 Tage vor Anreise 75 % des Gesamtpreises.
7. Haftung
Der „Oberwagnerhof-Gast“ haftet für eventuelle Schäden welche durch Ihn selbst, seine Mitreisenden, Mitarbeiter oder Dritte Personen in den "Oberwagnerhof-Raumlichkeiten" oder auf dem Grundstück verursacht werden. Dies gilt auch für starke Verunreinigungen, wie z.B. Flecken an Bettwäsche, Wänden oder Böden. Der Mieter verpflichtet sich, entstandene Schäden der Familie Auer bitte umgehend zu vermelden. Regulär erfolgt die offizielle Abnahme des Doppelzimmers i.d.R. nach der Abreise, durch den Gastgeber oder durch die Reinigungskraft.
8. Tagesgäste
Um Missverständnisse zu vermeiden, sind Tagesgäste auf dem „Oberwagnerhof“ ausschließlich nach vorheriger Absprache mit der Familie Auer zugangsberechtigt.
9. Widerrechtliches Verhalten eines Doppelzimmer-Mieters
Gesetzeswidriges Verhalten eines Mieters auf dem „Oberwagnerhof-Privatgelände“ bzw. in „Oberwagnerhof-Räumlichkeiten“ gemäß deutschem Recht, wird von der Familie Auer nicht geduldet und - im Zweifel - zur Anzeige bei den amtlichen Behörden gebracht. In solchen Fällen behält sich die Familie Auer auch die Prüfung des privatrechtlichen Rechtsweges gegen die betroffene Person vor.
10. Informationen zur amtlichen und behördlichen Datenschutzverordnung, gültig 2018
Die Familie Auer verarbeitet und nutzt Ihre Daten zum Zwecke der nachfolgenden amtlichen und steuerlich relevanten Vorschriften (gemäß deutschem Recht & EU-Regelungen 2018):
1. Anfragebearbeitung (Aufbewahrungsfrist 6 Jahre)
2. Präventionswahrung im Sinne des deutschen Geldwäschegesetzes 2017 (Aufbewahrungsfrist 5 Jahre)
3. Steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht 10 Jahre.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten Ihrer Person unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden. Die o.g. Speicherung Ihrer Daten zu Behördenzwecken können Sie jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft auf schriftlichem Wege widerrufen. Ist dies beabsichtigt, bittet die Familie Auer, Ihren Widerruf sowie Ihre Widerrufsbelehrung mit einem zertifizierten Steuerberater bzw. Steueranwalt auf Ihre Kosten zu formulieren. Die Familie Auer wird nach dem Erhalt Ihres Widerrufs zeitnah eine interne Bearbeitung fachgerecht veranlassen.
11. Gerichtsstand
Landkreis Rosenheim.
12. Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne AGB-Bestimmungen zum Abschluss des Beherbergungsvertrages unwirksam sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder das Zustandekommen des Vertrages. Anstelle der ungültigen Klausel gilt das deutsche Recht bzw. gelten die mit der EU abgestimmten Richtlinien. Jegliche Abweichungen bedürfen der Schriftform.
„Oberwagnerhof“ am Samerberg, im Januar 2018
Unsere AGB für Ferienwohnungen (gemäß TMG).
- Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ferienwohnung-Vermietung (Beherbergung/ Ferienwohnung, deutsche Version) -
Allgemeine Geschäftsbedingungen (2018) „Oberwagnerhof“ am Samerberg
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages für die Ferienwohnungen des
„Oberwagnerhof“ am Samerberg, Am Blocher 1, 83122 Grainbach am Samerberg,
der bei einer Überlassung von Ferienwohnung(en) und allen damit verbundenen Lieferungen mit dem Auftraggeber (nachfolgend „Oberwagnerhof-Gast“) abgeschlossen wird.
Der „Oberwagnerhof-Gast“ erkennt unsere AGB als Rechtsgrundlage für den Abschluss eines Beherbergungvertrages über eine unserer „Oberwagnerhof-Ferienwohnungen“, vertreten durch Familie Manfred Auer (nachfolgend „Familie Auer), uneingeschränkt an.
1. Zustandekommen des Vertrages
Auf die Angebotsannahme des „Oberwagnerhof-Gastes“ wird von der Familie Auer per Post, Telefax oder Email eine offizielle Reservierungsbestätigung zugestellt.
Mit dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung auf dem „Oberwagnerhof-Geschäftskonto“ ist ein Beherbergungsvertrag zwischen der Familie Auer und einem „Oberwagnerhof-Gast“ zustande gekommen. Eine andere Form als der Post- bzw. der elektronische Weg (d.h., Telefax oder Email) ist ausgeschlossen.
Reservierungen sind bis einschließlich Ihres Anreisetages grundsätzlich möglich.
2. An- und Abreise
Die Familie Auer empfängt seine „Oberwagnerhof-Gäste“ von 11.00 Uhr bis spätestens 18.00 Uhr. Im Falle einer Verspätung (Verkehr, Panne, Witterung, etc.) hat der „Oberwagnerhof-Gast“ die Verspätung am Anreisetag bis spätestens 15.00 Uhr an die Familie Auer zu vermelden (sms, Email, Telefax, Telefonat). Bei rechtzeitiger Vermeldung der Verspätung kann eine spätere Anreise, nach Abwägung des Einzelfalls, vereinbart werden. Im Versäumnisfall oder im Falle des Nichterscheinens des „Oberwagnerhof- Gastes“ wird von der Familie Auer die Anreise offiziell ausgeschlossen.
Die Abreise vom „Oberwagnerhof“ sollte bis spätestens 10.00 Uhr am Abreisetag erfolgt sein. Bei Verspätungenen ist die Familie Auer berechtigt - nach Abwägung - spätestens jedoch ab 12.00 Uhr, eine Halbtages-Pauschale pro Person zu berechnen. Die Ferienwohnung ist dabei besenrein an die Familie Auer zu übergeben. Müllrestbestände sind, nach Absprache mit der Rezeption, entsprechend zu entsorgen.
3. Änderungen und Stornierung
Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen erfolgen nur schriftlich per Post oder per Email. Mündliche oder telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreiten keine Bindung.
Der Mieter einer „Oberwagnerhof-Ferienwohnung“ ist verpflichtet, bei Rücktritt den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der von der von der Familie Auer ersparten Aufwendungen:
bis zu 7 Wochen vor Reiseantritt 20 %
ab 7 Wochen vor Reiseantritt 50 %
bis 4 Wochen vor Reiseantritt 90 %
Die Familie Auer behält sich vor, bei Umbuchung oder Stornierung, eine Aufwandsgebühr in Höhe von 90,00 € zu erheben. Zur Sicherheit wird dem Gast empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um eventuelle Kosten der Stornierung erstattet zu bekommen.
Die Familie Auer behält sich zusätzlich das Recht vor, im Falle unvorhersehbarer Ausnahmesituationen, dem „Oberwagnerhof-Gast“ eine andere als die planmäßig gebuchte Ferienwohnung – wenn möglich, gemäß einer vorherigen Absprache – als Ersatz anzubieten bzw. nach Abwägung, gegebenenfalls diesen an den „Oberwagnerhof-Gast“ zu vermieten.
Bei unvorhersehbaren Ereignissen seitens des „Oberwagnerhof“ kann es auch zu einer Stornierung durch die Familie Auer kommen. In diesem Falle werden bereits eingezahlte Beträge sofort zurück erstattet. Für alternative Unterbringungsoptionen Sorge zu tragen, besteht in solchen Ausnahmefällen für die Familie Auer keine Verpflichtung.
4. Zahlungsbedingungen / Preise
Unsere Preise sind freibleibend bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und ersichtlich aus dem Hausprospekt (Flyer), durch Angebot der Vermietung und auf der Internetseite „www.oberwagnerhof.de“. Bei Reservierungen, die den Zeitraum von vier Wochen bis zur Anreise überschreiten, bleibt dem Vermieter der Vorbehalt einer Erhöhung der Preise, gemäß Nachweis der anfallenden Kosten, erhalten.
Der vereinbarte Wohnungspreis verstehen sich zzgl. einer Nebenkostenpauschale für Endreinigung, Bettwäsche, etc.. Das Entgelt für die Beherbergung wird ab Vertragsschluss fällig. Mit der verbindlichen Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtaufenthaltspreises zu zahlen. Der Restbetrag von 70 % ist bis zu 14 Tage vor Anreise zu überweisen.
Alle Preise der Ferienwohnungen beziehen sich auf die jeweilig in der Preisliste angegebene Personenzahl. Eine Überbelegung kann auschließlich nur nach vorheriger Absprache und einer schriftlicher Freigabe (postalisch, Telefax, Email) mit der Familie Auer erfolgen.
5. Bedarf des „Oberwagnerhof-Gastes“
Ihre lieben Haustiere sind aus „Allergie-Hygiene-Gründen“ während Ihres Aufenthaltes leider nicht gestattet.
Das Einbringen eigener Speisen ist generell gestattet, da außer unserer Brötchen Lieferungen - gemäß der vorab Absprache mit der Rezeption – von der Familie Auer keine weiteren Verpflegungen gestellt werden.
In der Ferienwohnung ist das Rauchen nicht gestattet.
Evtl. Besucher müssen bei der Familie Auer vorab angemeldet werden. Hier ist ein Kostenbeitrag von 5,00 €/Tag/Person zu entrichten. Eine Übernachtungsmöglichkeit ist in solchen Fällen generell ausgeschlossen.
6. Wertsachen
Die Familie Auer übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere Schmuck und Bargeld) keine Haftung. Auch Verwahrungen von Garderobe, Musikinstrument, mitgebrachten technischen Geräten, etc., obliegt ausschließlich der Aufsichtspflicht des „Oberwagnerhof-Gastes“.
Die Überlassung der Räumlichkeiten der Ferienwohnung an Dritte ist nicht gestattet.
Falls nach der Abreise festgestellt wird, dass (Wert-)Sachen in der Ferienwohnung vergessen wurden, wird die Familie Auer - nach einer Vorabüberweisung von 15,00 € - diese Gegenstände postalisch via versichertem Paket zeitnah an eine schriftlich zu vereinbarende Anschrift versenden.
7. Haftung
Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Einbringen gefährlicher oder gesetzeswidriger Gegenstände, Materialien oder Waren (z.B. Drogen, Waffen gemäß dem deutschen Waffengesetz, etc.) in eine Ferienwohnung ist strikt untersagt. Das gilt ebenfalls für das mit sich Führen gesetzeswidriger Sachen und Dinge auf dem Privatgrundstück der Familie Auer, dem „Oberwagnerhof“.
In derartigen Fällen behält sich die Familie Auer eine sofortige strafrechtliche Anzeige des Betroffenen bei den zuständigen Behörden vor. Eine Prüfung von privatrechtlichen Rechtsmitteln zur Beschreitung des privaten Rechtsweges bleibt davon unberührt.
Die Familie Auer haftet nur bei grob fahrlässigem Verschulden für entstandene Schäden. Für Schäden, die aufgrund „höherer Gewalt“ (Regen, Wind, Hitze, etc.) entstanden sind, kann die Familie Auer nicht zur Haftung herangezogen werden. Auf mögliche Gefahrenquellen, die sich auf der Ferienanlage befinden (Tiere, Spielplatz, Trampolin, E-Bikes, leicht entflammbare Rohstoffe, z.B. „Heuballen“, etc.) wird der „Oberwagnerhof-Gast“ durch diese AGB hiermit exklusiv hingewiesen.
Grundsätzlich gilt auf dem „Oberwagnerhof“ und in der Ferienwohnung der Regelsatz „Eltern haften für ihre Kinder“.
8. Kündigung
Der „Oberwagnerhof-Gast“ kann vor der Anreise auf Grundlage der Stornierungsregelungen seine Buchung kündigen. Bei vorzeitiger Abreise bleibt jedoch der volle Anspruch auf den Betrag der Mietkosten bestehen und wird sofort fällig.
Einen eventuellen Schadensersatzanspruch wegen entstandenem Mietausfall behält sich die Famillie Auer grundsätzlich vor.
Die Familie Auer ist berechtigt, Beherbergungsverträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen und, in Ausübung des Hausrechts, den Mieter des Hauses zu verweisen, falls der Mieter den Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehen der Ferienwohnung schadet, in Verdacht steht, Straftaten zu begehen oder andere „Oberwagnerhof-Gäste“, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet.
Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften aus diesen AGB sowie vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung, Beschmutzungen oder der Diebstahl von Ferienwohnungseigentum, berechtigen die Familie Auer zur sofortigen und fristlosen Kündigung und - im Zweifel - einem damit verbundenen sofortigen Hausverweis.
Dies gilt auch dann, wenn der Mieter das Zimmer oder andere „Oberwagnerhof-Räume“ zu einem anderen als vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Mieter gegebenenfalls zum Schadensersatz verpflichtet und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen sowie zur Bezahlung der noch nicht in Anspruch genommenen Beherbergungsleistung verpflichtet.
9. Informationen zur amtlichen und behördlichen Datenschutzverordnung, gültig 2018
Die Familie Auer verarbeitet und nutzt Ihre Daten zum Zwecke der nachfolgenden amtlichen und steuerlich relevanten Vorschriften (gemäß deutschem Recht & EU-Regelungen 2018):
1. Anfragenbearbeitung (Aufbewahrungsfrist 6 Jahre)
2. Einhaltung des Geldwäschegesetzes von 2017 (Aufbewahrungsfrist 5 Jahre)
3. Steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht 10 Jahre.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten Ihrer Person unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden. Die o.g. Speicherung Ihrer Daten zu Behördenzwecken können Sie jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft auf schriftlichem Wege widerrufen. Ist dies beabsichtigt, bittet die Familie Auer, Ihren Widerruf sowie Ihre Widerrufsbelehrung mit einem zertifizierten Steuerberater bzw. Steueranwalt auf Ihre Kosten zu formulieren. Die Familie Auer wird nach dem Erhalt Ihres Widerrufs zeitnah eine interne Bearbeitung fachgerecht veranlassen.
10. Gerichtsstand
Landkreis Rosenheim.
11. Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne AGB-Bestimmungen zum Abschluss des Beherbergungsvertrages unwirksam sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder das Zustandekommen des Vertrages. Anstelle der ungültigen Klausel gilt deutsches Recht bzw. es gelten die diesbezüglichen EU-Richtlinien. Jegliche Abweichungen bedürfen der Schriftform.
„Oberwagnerhof“ am Samerberg, im Januar 2018